Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.
Unsere Angebote sind stets unverbindlich und insbesondere für Zwischenverkäufe freibleibend.
Jeder Auftrag, eingeschlossen alle Nebenabreden, sowie spätere Ergänzungenv oder Abänderungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

2.
Für alle Lieferungen und Leistungen, auch solche aufgrund nachträglicher Änderungen oder Erweiterungen des Liefer- oder Leistungsumfanges, gelten ausschließlich unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Das gilt gegenüber einem Kaufmann oder ihm gemäß AGBG gleichgestellten Vertragspartnern auch dann, wenn der Besteller ausdrücklich etwas anderes vorschreibt und wir zu dessen Bedingungen stillschweigen.
Die Annahme unserer Lieferungen und Leistungen gilt dann als Anerkennung unserer Bedingungen.
Die Abänderung einzelner Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen bedarf unserer schriftlichen Bestätigung.

3.
Jeder Interessent, dem wir an dritter Stelle ein Objekt zum Kauf oder zum Verkauf nachweisen, sichert uns Lieferanten- bzw. Kundenschutz zu. Ausgenommen nur den Fall unserer schriftlichen Einwilligung, verpflichtet er sich, die Lieferanten- bzw. Kundenanschrift dritten Personen nicht weiterzugeben und weder selbst noch über Dritte den Kaufgegenstand anders als über uns direkt oder indirekt zu kaufen bzw. zu verkaufen, sowie jegliche Preis- und Abschlußverhandlung nur durch uns zu führen.

Bei Zuwiderhandlungen haben wir Anspruch auf Schadensersatz.

Ist unser Vertragspartner oder -interessent Kaufmann oder diesem gemäß AGBG gleichgestellt, so gelten die sich weiter aus derartigen Geschäftsverbindungen bzw. Nachweisungen ergebenden Bestellungen, Kaufabschlüsse und Lieferungen ebenfalls als durch uns vermittelt und unterliegen den Voraussetzungen des Vorabsatzes.

4.
Sämtliche Waren reisen ab Standort auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Die Gefahr geht auch dann ab Standort auf den Empfänger über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wird.

5.
Die Preise verstehen sich nach unserer Wahl ab unserem Lager oder Standort des Kaufobjektes zuzüglich Mehrwertsteuer und ohne Skonto.
Sie schließen Fracht, Zoll, Porto, Verpackung, Versicherung und sonstige Spesen nicht ein. Derartige Nebenkosten sind vielmehr, soweit sie entstehen, von unserem Vertragspartner zusätzlich zu zahlen.
Dabei wird die Verpackung zu den Selbstkosten berechnet und ihre Rücknahme ausgeschlossen.

6.
Die Lieferzeit wird gerechnet vom Tage unserer Auftragsbestätigung bis zur Absendung des Kaufgegenstandes ab Standort. Alle Angaben über Lieferfristen werden nach bestem Ermessen, jedoch ohne Verbindlichkeit gemacht.

Auf Schadensersatz wegen Verzuges oder auch Nichterfüllung unserer Lieferverpflichtung haften wir in jedem Falle nur wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Ereignisse höherer Gewalt oder anderer unvorhergesehene Hindernisse, wie z. B. innere oder äußere Unruhen, Wirtschaftskämpfe, Betriebsstörungen, allgemeiner Rohstoffmangel, Maschinenbruch berechtigen uns zur ganzen oder teilweisen Aufhebung der Lieferverbindlichkeit, ohne dass daraus seitens des Bestellers irgendwelche Ersatzansprüche gegen uns hergeleitet werden können.
Teillieferungen sind zulässig und bedingungsgemäß zu bezahlen.

7.
Der vereinbarte Kaufpreis ist bei Übergabe des Kaufgegenstandes oder bei vereinbarter Versendung im Zeitpunkt der Verladung zum Versand an uns zu entrichten.
Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt angenommen unter Berechnung sämtlicher Einziehungsspesen, auch die Weiterbegebung, Prolongation gelten nicht als Erfüllung.
Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers.
Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung bei Nichthonorierung übernehmen wir keine Haftung.
Unsere Vertreter haben keine Inkassovollmacht.
Bei Zahlung in ausländischer Währung gilt die Zahlungspflicht erst dann als erfüllt, wenn wir den vollen EURO-Betrag unserer Rechnung zur freien Verfügung erhalten haben.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen mit 2% p.a. über dem
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer.
Sie sind höhere oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder der Käufer eine geringere Belastung nachweist.

Ist der Käufer ein im Rahmen seines Handelsgewerbes tätiger Kaufmann oder diesem gemäß AGBG gleichgestellt, so ist jegliche Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung irgendwelcher Gegenansprüche ausgeschlossen.
Andere Käufer können gegen unsere Ansprüche nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechts kräftiger Titel vorliegt, ein Zurückbehaltungsrecht können sie nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.

Bleibt der Besteller mit einer fälligen Zahlung im Rückstand oder werden uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers herabmindern, so können wir ohne weiteres sofortige Bezahlung oder Herausgabe des Kaufgegenstandes verlangen, ferner für noch zu liefernde Ware nach Wahl Vorauszahlung oder Sicherstellung fordern. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtungen sind wir nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweises zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Ist der Besteller uns danach zur Herausgabe des Kaufgegenstandes verpflichtet, so sind wir berechtigt, die Geschäftsräume des Bestellers zu betreten oder durch Bevollmächtigte betreten zu lassen und den Kaufgegenstand ohne Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe sicherzustellen.

Kommt der Besteller seiner Zahlungs- oder Versicherungsverpflichtungen und den sich aus unserem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlungen ein, wird über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichsverfahren oder das Konkursverfahren eröffnet,
so wird die gesamte Restschuld fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen.
Wird die gesamte Restschuld nicht sofort bezahlt, so erlischt das Gebrauchsrecht des Bestellers an dem Kaufgegenstand und wir sind berechtigt, sofort eine Herausgabe unter Ausschluss jeglicher Zurückbehaltungsrechte zu verlangen.
Ist unser Vertragspartner nicht ein im Rahmen seines Handelsgewerbes tätiger Kaufmann oder ihm gemäß AGBG gleichgestellt, so kann er nur ein auf dem Vertragsverhältnis beruhendes Zurückhaltungsrecht einwenden. Alle durch die Rücknahme des Kaufgegenstandes entstandenen Kosten trägt der Besteller. Wir sind berechtigt, unbeschadet der Zahlungsverpflichtung des Bestellers den wieder in Besitz genommenen Gegenstand nebst Zubehör durch freihändigen Verkauf bestmöglichst zu verwerten. Der Erlös nach
Abzug der Kosten wird dem Besteller auf seine Gesamtschuld gutgebracht, ein etwaiger Übererlös wird ihm ausgezahlt.

8.
Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der uns aufgrund des Kaufvertrages zustehenden sämtlichen Forderungen unser Eigentum.
Ist der Käufer ein im Rahmen seines Handelsgewerbes tätiger Kaufmann oder diesem gemäß AGBG gleichgestellt, gilt der Eigentumsvorbehalt auch für die Forderungen, die wir aus unseren laufenden Geschäftsbeziehungen gegenüber dem Käufer haben.
Die Weiterveräußerung oder Sicherungsübereignung an Dritte ist dem Käufer nur gestattet, wenn unsere sämtlichen Ansprüche, die gemäß dem Vorabsatz dem Eigentumsvorbehalt zugrunde liegen, durch Zahlung befriedigt sind.
Nimmt der Käufer trotzdem vor Ausgleich des Kontos eine Weiterveräußerung der gelieferten Gegenstände vor, so tritt er hiermit gleichzeitig seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber an uns ab.
Im Falle der Verbindung des Kaufgegenstandes mit einer anderen beweglichen Sache dergestalt, dass er als wesentlicher Bestandteil derselben anzusehen ist, überträgt der Besteller uns schon jetzt quotenmäßiges Miteigentum an dem neuen Aggregat. Wird der Kaufgegenstand wesentlicher Bestandteil einer unbeweglichen Sache, überträgt der Besteller uns schon jetzt seine sämtlichen sich aus diesem Vorgang ergebenden Ansprüche gegen den Eigentümer der unbeweglichen Sache und jeden Dritten.

Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Besteller den Kaufgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und erforderlich werdende Reparaturen ausführen zu lassen. Er hat den Kaufgegenstand gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruch zu versichern mit der Maßgabe, dass die Rechte aus der Versicherung uns zustehen. Sofern eine Versicherung auf unser Verlangen hin nicht nachgewiesen wird, sind wir berechtigt, den Kaufgegenstand auf Kosten des Bestellers zu versichern.
Wird der Kaufgegenstand durch Dritte gepfändet, so hat der Besteller uns unter Übersendung des Pfändungsprotokolls unverzüglich Mitteilung zu machen und unser Eigentumsrecht sowohl dem Pfändenden als auch uns gegenüber schriftlich zu bestätigen. Auf Verlangen hat uns der Besteller jederzeit eine Besichtigung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zu ermöglichen. Die Folgen, welche aus der Unterlassung vorstehender Verpflichtungen entstehen, hat der Käufer zu tragen,
ebenso die Kosten, die uns durch Verfolgung unserer Ansprüche entstehen.

9.
Gebrauchte Maschinen oder Neumaschinen aus zweiter Hand verkaufen wir nur in dem Zustand, in welchem sie sich befinden und mit dem vorhandenen Zubehör. Unsere Haftung für offene und versteckte Mängel ist hier ausgeschlossen, wie auch jegliche Schadensersatzpflicht.
Der Käufer hat das Recht die Ware vor Vertragsabschluß zu besichtigen oder zu prüfen. Macht er von diesem Recht, gleich aus welchem Grunde, nur teilweise oder gar keinen Gebrauch, so erkennt er den Zustand der
Ware unbesehen an.

Gebrauchte Maschinen oder Neumaschinen aus zweiter Hand gelten mit der Bestellung nach Besichtigung oder der Abholung oder der Verladung als abgenommen und genehmigt. Bei Zusicherung von Bruch- und Rissfreiheit versteht sich diese Garantie nur für solche Mängel, welche die Verwendungsfähigkeit der Maschine ausschließen. Für Zahnraddefekte leisten wir auch bei garantierter Bruchfreiheit keine Gewähr.

Die in unseren Drucksachen, Angeboten usw. enthaltenen Unterlagen wie Maß-, Gewichts- und Raumangaben, Abbildungen, Eigenschaften, Leistungen, Typenbezeichnungen, Baujahren und Beschreibungen sind unverbindlich.
Zu ihrer Verbindlichkeit bedürfen sie einer ausdrücklichen Bestätigung durch uns außerhalb dieser Unterlagen. Nichterfüllte Zusicherungen und nicht eingehaltene Garantien berechtigen den Käufer nur zum Rücktritt vom Vertrage, aber nicht zu Schadensersatzansprüchen.

10.
Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.

11.
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche, eingeschlossen Wechsel- und Scheckforderungen, aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten und ihnen gemäß AGBG gleichgestellten Vertragspartnern ist ausschließlich Gerichtsstand der Sitz unseres Unternehmens.
Der gleiche Gerichtsstand gilt auch in Bezug auf andere Käufer, wenn sie keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, nach Vertragsschluss mit Wohnsitz oder gewählten Aufenthaltsort aus dem Inland verlegen oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

12.
Die vorstehenden Bedingungen bilden einen wesentlichen Teil des Vertrages. Der Vertrag bleibt jedoch auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
in allen übrigen Teilen verbindlich.